Betreibungs- und Konkursstatistik 2009
Deutlicher Zuwachs der Konkurseröffnungen 2009

2009 gab es in der Schweiz 11'600 Konkurseröffnungen gegen juristische und natürliche Personen. Das sind 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Um 4 Prozent zugenommen hat gleichzeitig auch die Zahl der ordentlichen und summarischen Konkurserledigungen. Die daraus entstandenen Verluste dagegen fielen im Vergleich zu 2008 um 12 Prozent tiefer aus. Zudem wurden 2,5 Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt, knapp 2 Prozent mehr als im Vorjahr. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellsten Betreibungs- und Konkursstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

 Betreibungs- und Konkursstatistik 2009 des Bundesamt für Statistik BFS (214 kB)
 

FAQ

Frage:
Wie muss eine Konkursforderung angemeldet werden?
Antwort:
Die Forderungseingabe hat in schriftlicher Form beim zustndigen Konkursamt zu erfolgen. Kapital, allfllige vereinbarte Zinsen (bis Datum der Konkurserffnung) sowie allfllige Betreibungskosten sind anzugeben bzw. zu berechnen. Beweismittel wie z.B. Rechnungen, Schuldanerkennungen sind mindestens in Kopie beizulegen. Es ist unbedingt die Zahlstelle des Glubigers (Post- oder Bankkonto) vollstndig anzugeben. Auch Glubiger, welche das Konkursbegehren gestellt haben, mssen ihre Forderungen schriftlich beim Konkursamt anmelden.

Das entsprechende Formular finden Sie
hier .

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