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Persnliches Erscheinen (2 Leser) (2) Gäste
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THEMA: Persnliches Erscheinen
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Persnliches Erscheinen vor 1 Monat, 3 Wochen
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Mit der Vorladung wird ein Merkblatt mitgeschickt. Dort steht u.a. 142 ZPO 1 Die Parteien haben zu den Verhalndlungen vor dem Friedensrichter presnlich zu erscheinen.
Was heisst das? Wenn ich einen Mitarbeiter, den Geschftsleiter, (eines n.b. nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmens (Aargauer Rundschau)) beklage, darf dann der ausserkantonale Firmeninhaber stellvertretend erscheinen? Darf er auch hhere Prozesskosten geltend machen (hhere Funktion, weiterer Weg, mehr Zeitaufwand).
Die Verhandlung hat in Aarau stattgefunden.
(Ich finde die ZPO ist sehr stark in Fachsprache geschrieben, gerade fr die Parteien vor den Friedensrichter mssten mindestens eine Wegleitung in verstndlicher Sprache vorhanden sein.)
Besten Dank
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Gespeichert
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