Versteigerungen
 
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4 -Zimmerwohnung, 4665 Oftringen




Beschreibung
Das Betreibungsamt Oftringen bringt am:

Mittwoch, 22. September 2010, um 14.00 Uhr,
Gemeindehaus Oftringen, Zürichstrasse 30, Sitzungszimmer 1. Stock, 4665 Oftringen

folgendes Grundstück zur öffentlichen Steigerung:

Steigerungsobjekt:
Grundbuch Oftringen Nr. 3493
74/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Blatt 3231 mit Sonderrecht an der 4 ½-Zimmerwohnung Nr. 12 im 2. Obergeschoss des Mehrfamilienhauses Nr. 2625 sowie dem Kellerabteil Nr. 12 (Stockwerkeigentum)
laut Begründungserklärung und Aufteilungsplan Küngoldingen, untere Hauptstrasse

Die betreibungsamtliche Schätzung des Stockwerkeigentums beträgt Fr. 290'000.00

Beschrieb des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks:
Grundbuch Oftringen Nr. 3231, Plan 116, Parzelle 1552 
20,19 Aren Hausplatz, Garten und Anlagen, Küngoldingen, untere Hauptstrasse Mehrfamilienhaus Nr. 2625

Die betreibungsamtliche Schätzung des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks beträgt Fr. 3'900'000.00

Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug.

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin im 1. Rang.

Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses:
vom Montag, 30. August 2010 bis und mit Mittwoch, 08. September 2010, jeweils werktags während den Büroöffnungszeiten auf dem Betreibungsamt Oftringen, Zürichstrasse 49, 4665 Oftringen .

Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme, Fr. 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes, 4665 Oftringen ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu bezahlen.

Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 und die Bewilligungsverordnung vom 01.10.1984 und 01.10.1997 aufmerksam.

Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Lage/Umwelt
Das Mehrfamilienhaus befindet sich im Zentrum des Ortsteils Küngoldingen in unmittelbarer Nähe des Schuldhauses. Diverse Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuss bequem erreichbar. Die Verkehrslage ist ruhig (Zone 30); der Ortsteil ist auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen. Kinderfreundliche Lage mit grossem Kinderspielplatz.

Einteilung:
• Eingangsbereich mit grossen Wandschränken, Wohnzimmer, Küche, sep. WC/Lavabo, 1 Schlafzimmer, 2 Kinderzimmer, Bad/WC/Doppellavabo, Balkon (Zugang ab Wohnzimmer sowie ab Schlafzimmer)
• Kellerabteil
• Waschen/Trocknen: Es sind Gemeinschaftsräume im UG vorhanden. Jede Wohnung verfügt jedoch über eine eigene Waschmaschine/Tumbler

Die Wohnung ist hell und geräumig. Sie ist mit einem hellen Plattenboden ausgestattet.

Verschiedenes:
Heizsystem: Oelzentralheizung (Bodenheizung)
Wasser (Boiler): Boiler, zentral

Mietverhältnisse:
Es bestehen keinerlei Mietverhätlnisse. Die Stockwerkeinheit wird von der Schuldnerin und deren Söhnen selbst bewohnt.

Zustand
Die Zimmertüren sind z.T. defekt oder fehlen ganz. Diverse Elektrogeräte (Geschirrspühler, Glaskeramik und Tumbler) sind defekt und müssen allenfalls ersetzt werden.

Die Gesamtliegenschaft befindet sich jedoch in einem guten Zustand, Mängel konnten keine festgestellt werden. In der Liegenschaft ist kein Lift vorhanden.

Dringende Verwaltungsmassnahmen stehen nicht an (insbesondere keine werterhaltenden Reparaturen).

Sonstiges
Besichtigung der Liegenschaft: Mittwoch, 01. September 2010 zwischen 14.00 - 15.30 Uhr  Treffpunkt beim Steigerungsobjekt (untere Hauptstrasse 3 A, Oftringen)

Finanzielle Informationen
Betreibungsamtliche Schtzung290.000 CHF 

Kontakt Adresse
Betreibungsamt Oftringen
Zrichstrasse 49
4665 Oftringen
Telefon: 062 789 81 10
Fax: 062 789 81 15
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Objekt Standort
Untere Hauptstrasse 3A
4665 Oftringen
Schweiz



Kontakt
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FAQ

Frage:
Wie kann eine Retention veranlasst werden?
Antwort:
Begehren um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses: Will der Vermieter oder Verpchter bzw. die Stockwerkeigentmergemeinschaft vom Retentionsrecht Gebrauch machen, so muss er/sie beim Betreibungsamt am Ort der vermieteten Sache bzw. des Stockwerkeigentums ein Begehren um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses stellen. Er/sie hat dies vor oder allenfalls mit dem Betreibungsbegehren zu tun. Da das Betreibungsamt danach einen Zahlungsbefehl auf Pfandverwertung und nicht auf Pfndung oder Konkurs ausstellen muss, kann der Glubiger das Retentionsbegehren nicht erst nach der angehobenen Betreibung stellen.

Das entsprechende Formular
finden sie hier.

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