FAQ
Frage: Worber gibt der Betreibungsregisterauszug Auskunft?
Antwort:
Grundstzlich gibt der Betreibungsregisterauszug ber einen Zeitraum von drei Jahren Auskunft ber:
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laufende Betreibungen, |
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nicht weiterverfolgte Betreibungen: die Glubigerin oder der Glubiger verfolgte dies aus
irgendwelchen Grnden nicht oder erhob sie nur zum Zweck der
Verjhrungsunterbrechung |
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durchgefhrte Betreibungen, |
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Betreibungen mit Verlust- und Pfandausfallschein, |
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auf Gesuch hin auch ber hngige oder abgeschlossene Konkurse, welche in den
Zustndigkeitsbereich des angefragten Amtes fallen. |
ber die einzelnen Betreibungsverfahren sind folgende Angaben enthalten:
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Betreibungsnummer, |
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Glubiger/in, Glubiger/in-Vertreter/in, |
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Forderung, Ergebnis, |
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Restanz, Verlust, |
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Status: z.B.: Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag, Abgestellt durch Glubiger/in (Rckzug),
abgestellt infolge Irrtum, Bezahlt, u.a. |
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