Jahresstatistik Kanton Aargau 2010
Dienstag, 15. Mrz 2011
Die Jahresstatistik der Betreibungen pro Bezirk im Kanton Aargau 2010 liegt vor.

 Statistik der Betreibungen im Kanton Aargau 2010
 
Betreibungs- und Konkursstatistik 2009
Sonntag, 06. Juni 2010
Deutlicher Zuwachs der Konkurseröffnungen 2009

2009 gab es in der Schweiz 11'600 Konkurseröffnungen gegen juristische und natürliche Personen. Das sind 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Um 4 Prozent zugenommen hat gleichzeitig auch die Zahl der ordentlichen und summarischen Konkurserledigungen. Die daraus entstandenen Verluste dagegen fielen im Vergleich zu 2008 um 12 Prozent tiefer aus. Zudem wurden 2,5 Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt, knapp 2 Prozent mehr als im Vorjahr. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellsten Betreibungs- und Konkursstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).
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Keine Verlngerung der Betreibungsferien
Montag, 03. Mai 2010
Mit Beschluss vom 31. März 2010 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) sowie weiterer damit zusammenhängender Erlasse auf den 01. Januar 2011 festgelegt. Gemeinsam mit dem Inkraftreten der ZPO wurden bekanntlich auch verschiedene Bestimmungen des SchKG angepasst; diese werden mit der ZPO in Kraft treten.
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Jahresstatistik Kanton Aargau 2009
Montag, 15. Februar 2010
Die Jahresstatistik der Betreibungen pro Bezirk im Kanton Aargau 2009 liegt vor.

 Statistik der Betreibungen im Kanton Aargau 2009
 
Neue Privilegierung der Mehrwertsteuer
Dienstag, 08. Dezember 2009
Ein neuer Fall eines «Wildwuchses von Konkursprivilegien» hat sich ereignet: In fraglicher Art und Weise wurde im neuen Mehrwertsteuergesetz ein Konkurs bzw. Pfändungsprivileg für Mehrwertsteuer- Forderungen eingeführt. Die Referendumsfrist ist abgelaufen, und das neue Gesetz wird bereits am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die Neuerung dürfte sehr unerfreuliche Auswirkungen im Konkurs- und Sanierungsrecht und im Kreditvergabewesen zur Folge haben.
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Raus aus der Misere!
Freitag, 04. Dezember 2009
Peter Zwegat (Schuldenberater) ist nicht nur bei RTL ein gefragter Typ: Schuldensanierung ist auch in der Schweiz meist der einzige Ausweg aus den Miesen. Ein harter Weg.

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Neue Richtlinien des Existenzminimums ab 01.01.2010
Donnerstag, 05. November 2009
Die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz hat am 1. Juli 2009 neue Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums erlassen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurs- kommission des Obergerichts des Kantons Aargau setzt diese Richtlinien nun in einer leicht abgeänderten Fassung per 01. Januar 2010 in Kraft. 
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Hnde weg von kommerziellen Schuldensanierern
Freitag, 14. August 2009
«Schulden und kein Geld? Wir helfen sofort!» oder «Kredit, konkurrenzlos günstig» versprechen kommerzielle Sanierungsfirmen in Zeitungsinseraten. Wer jedoch eine solche Dienstleistung in Anspruch nimmt, rutscht meist noch tiefer in die Schuldenfalle.
 
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Wichtiger Bundesgerichtsentscheid zum Autoleasing
Montag, 02. Februar 2009
Wer seinen Autoleasingvertrag vorzeitig kündigt, schuldet eine rückwirkende Verteuerung der Leasingraten. Das steht in fast allen Verträgen. Aus einem Bundesgerichtsentscheid ergibt sich, wie die Restwerttabellen zu gestalten wären, nach denen diese rückwirkende Verteuerung zu berechnen ist. Nicht so wie in den meisten Leasingverträgen! Die Leasingbranche muss über die Bücher.
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Betreibungsschalter im Internet
Donnerstag, 29. Januar 2009
Weitere Etappe im Projekt eSchKG erreicht Wer eine Betreibung einleiten will, kann neu auf www.betreibungsschalter.ch ein korrektes Betreibungsbegehren bequem am Bildschirm ausfüllen. Der Betreibungsschalter im Internet findet auch das zuständige Amt.
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FAQ

Frage:
Der Mieter hat die Retentionsgegenstnde heimlich oder gewaltsam fortgeschaft. Was nun?
Antwort:
Selbst wenn noch kein Retentionsverzeichnis erstellt wurde, darf der Schuldner die dem Retentionsrecht des Glubigers unterstehenden Gegenstnde nicht heimlich oder gewaltsam fortschaffen. Tut er das trotzdem, so kann der Glubiger innert der ersten 10 Tage nach der Fortschaffung beim Betreibungsamt beantragen, dass diese wieder zurckgeschafft oder in Verwahrung genommen werden (Art. 268b Abs. 2 OR, Art. 284 SchKG). Der Glubiger hat sein Retentionsrecht glaubhaft zu machen.
Streitigkeiten ber die Rckschaffung von Retentionsgegenstnden entscheidet der Einzelrichter im beschleunigten Verfahren (Art. 284 SchKG).

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