Willkommen, Gast
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?
Betreibung laufender Kindesunterhalt (1 Leser) (1) Gast
Aufgrund erhhter Spam-Nachrichten mssen ab sofort smtliche Besucher, welche einen Beitrag schreiben wollen, sich zwingend registrieren. Die Beitrge knnen aber nach wie vor auch ohne Registrierung gelesen werden. Besten Dank fr Ihr Verstndnis.

Beliebt: 0
THEMA: Betreibung laufender Kindesunterhalt
#709
Betreibung laufender Kindesunterhalt vor 1 Monat, 3 Wochen  
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bediensteter eines deutschen Jugendamts habe ich 2 Fragen:
Der Unterhaltsverpflichtete ist neben dem Rckstand auch zur Zahlung des laufenden Kindesunterhalts ab 01.02.2011 verurteilt worden.

1) Ist es zulssig fr die Betreibung des titulierten laufenden Unterhalts gleichfalls das Formular Betreibungsbegehren zu verwenden. Falls ja:
Ist folgende Formulierung fr den laufenden Kindesunterhalt in dem Formular Betreibungsbegehren unter der Rubrik Forderung ausreichend: . CHF monatlich ab 01.02.2011?
Falls nein: Knnten Sie mir einen Mustertext zur Verfgung stellen?

2) Wenn ein Unterhaltsverpflichteter keinen Unterhalt zahlt, gewhrt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Nach 7 Abs. 1 UVG geht mit Zahlung der Unterhaltsvorschussleistungen die Unterhaltsforderung des Kindes auf das Land ber. Bei der klageweisenden Geltendmachung des Unterhalts kann das Land nach 7 Abs. 4 UVG aber auch die knftigen Unterhaltsforderung einklagen.
Ist es fr eine Betreibung zulssig, dass auch das Land neben dem bereits bergegangenen (rckstndigen) Unterhalt den knftigen Unterhalt in dem Betreibungsbegehren geltend macht, ggf. mit folgender Formulierung: 300 CHF (nach Umrechnung) monatlich ab 01.02.2011, solange Unterhaltsvorschuss gewhrt wird?
Besten Dank fr Ihre Beantwortung
schrotas (Benutzer)
Beiträge: 2

Gespeichert  
 
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!  
#710
Aw: Betreibung laufender Kindesunterhalt vor 1 Monat, 3 Wochen  
Hallo schrotas,

Eine Betreibung kann erst dann eingereicht werden, wenn der Alimentenpflichtige im Verzug ist. Ihre Variante die Alimenten im Voraus zu betreiben ist demzufolge nicht mglich. In dem erwhnten Fall msste monatlich ein neues Betreibungsbegehren gestellt werden. Natrlich knnen auch mehre Monate zusammengefasst werden. Hier gilt zu beachten, dass bei der Stellung des Fortsetzungsbegehren die letzten 6 Monate privilegiert sind.

Sollte der Alimentenpflichtige bereits laufende Pfndungen haben, ist es mglich, innert 40 Tagen nach einem Vollzug einen privilegierten Anschluss zu verlangen. Dies ist jedoch nur den Personen gestattet welche bei Art. 111 Abs. 1 Ziff. 1-4 SchKG aufgefhrt sind.

Ausserdem ist es mglich, den Richter zu einer superprovisorischen Verfgung zu veranlassen, dass die Alimenten direkt vom Arbeitgeber des Alimentenpflichtigen an die Empfngerin ausbezahlt werden.

MfG Reto Sprri
Sprri Reto (Admin)
Admin
Beiträge: 18

Gespeichert  
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!  
Powered by FireBoard

FAQ

Frage:
Frist fr den Rechtsvorschlag verpasst?
Antwort:
Wer durch ein unverschuldetes Hindernis davon abgehalten worden ist innert Frist zu handeln, kann die Aufsichtsbehrde um Wiederherstellung der Frist ersuchen. Er muss, vom Wegfall des Hindernisses an gerechnet, innert der gleichen Frist wie der versumten ein begrndetes Gesuch einreichen und die versumte Rechtshandlung bei der zustndigen Behrde nachholen.

Ein nachtrglicher Rechtsvorschlag ist auch mglich, wenn whrend eines Betreibungsverfahrens der Glubiger wechselt. Der Schuldner muss in diesem Falle den Rechtsvorschlag innerhalb von 10 Tagen, nachdem er vom Glubigerwechsel Kenntnis erhalten hat, schriftlich und begrndet beim Richter des Betreibungsortes anbringen und die Einreden gegen den neuen Glubiger anbringen.

Zu den FAQs...