Navigation |
Links
|
Navigation |
Links
|
FAQ
Frage: Die Betreibung kann ohne Nachweis eines Anspruchs eingeleitet werden. Aus diesem Grund hat die betriebene Person das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit der Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag zu erheben. Der Rechtsvorschlag wird erhoben durch Abgabe einer Erklrung („Ich erhebe Rechtsvorschlag“) beim zustellenden (Post-)Beamten oder beim Betreibungsamt.
Die Betreibung wird damit nicht gelscht. Im Betreibungsauszug
erscheint jedoch der Vermerk, dass gegen die Betreibung Rechtsvorschlag
erhoben worden ist. Zu den FAQs... |