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Verlustschein-Verjhrung (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Verlustschein-Verjhrung
#713
Verlustschein-Verjhrung vor 3 Wochen, 4 Tagen  
Guten Tag
ich bin solidarisch mit meinem Ex-Mann Schuldnerin und es gibt Verlustscheine auf unseren Namen. Im 2012 sind diese 20 Jahre alt. Nun habe ich aber auf einer Ihrer Seite gelesen, dass Verlustscheine die vor 1997 ausgestellt wurden frhestens 2017 erlischen knnen, falls nicht wieder betrieben wird. Ist das tatschlich so? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
ailasor (Benutzer)
Beiträge: 4

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#715
Aw: Verlustschein-Verjhrung vor 3 Wochen, 4 Tagen  
Hallo ailasor

Sie haben das absolut richtig interpretiert. Vor dem 01.01.1997 hatte ein Verlustschein keine Verjhrungsfrist. Nach der Gesetzesrevision, verjhrt ein Verlustschein nach 20 Jahren nach dessen Ausstellung (Art. 149a SchKG).

Aufgrund dieser Revision die am 01.01.1997 in Kraft getreten ist, beschloss man, dass alle Verlustscheine die vorher ausgestellt wurden, ab diesem Datum noch 20 Jahre gltig sind. Wie sie bereits erwhnt haben, knnen also die ersten Verlustscheine berhaupt erst im Jahre 2017 verjhren.

MfG Sprri Reto
Sprri Reto (Admin)
Admin
Beiträge: 18

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FAQ

Frage:
Kann ein Lieferant die verkaufte Ware, welche noch nicht bezahlt ist, beim Schuldner abholen?
Antwort:
Wenn das Eigentum mangels gltigen und eingetragenen Eigentumsvorbehalts auf den Schuldner bergegangen ist, ist die Rckholung nach Konkurserffnung nicht mglich und sogar strafbar.
Selbst die Abholung vor Konkurserffnung mit Zustimmung des Schuldners kann eine Glubigerbegnstigung darstellen und ist anfechtbar.

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