Versteigerungen
 
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5 1/2-Zimmer-Einfamilienhaus, 8967 Widen



Beschreibung
Das Betreibungsamt Widen bringt am:

Freitag, 17. September 2010 um 14’00 Uhr, im Vereinslokal der Gemeinde Widen (zwischen Schulhaus 2 und 3)

folgendes Grundstück zur öffentlichen Versteigerung:

GB Widen, Nr. 1015, Plan 4, Parz. 730
11,24 Aren Gebäudeplatz, Garten und Umgelände
Imbismatt, Michelholzstrasse
Wohnhaus Nr. 600

Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 1'374'000.00.

Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 100'000.00, die vollumfänglich an den Kaufpreis angerechnet wird, sowie einen Vorschuss für die Kosten der Eigentumsübertragung von Fr. 8'000.00 in bar oder mittels eines von einer Schweizer Bank an die Order des Betreibungsamtes Widen ausgestellten Checks bzw. durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstitutes zu leisten (BGE 128 III 468).

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 und die Verordnung des Bundesrates vom 1. Oktober 1984 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufmerksam gemacht.

Die Steigerungsbedingungen liegen zusammen mit dem Lastenverzeichnis ab 1. September 2010 beim Betreibungsamt Widen zur Einsicht auf.

Lage/Umwelt
Bei der zur Gant gelangenden Liegenschaft handelt es sich um ein 5 1/2-Zimmer-Einfamilienhaus mit Baujahr 1981 und einem Bauvolumen von 1'129 m3 an bester Lage und mit sehr schöner Aussicht. Weitere Auskünfte und Besichtigung der Liegenschaft unter Tel. 056 / 649 29 69.

Finanzielle Informationen
Betreibungsamtliche Schtzung1.374.000 CHF 

Kontakt Adresse
Betreibungsamt Widen
Bremgarterstrasse 1
8967 Widen
Telefon: 056 649 29 69
Fax: 056 649 29 99
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Objekt Standort
Michelholzstrasse 23
8967 Widen
Schweiz



Kontakt
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FAQ

Frage:
Ich bin zu Unrecht betrieben worden. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Antwort:

Die Betreibung kann ohne Nachweis eines Anspruchs eingeleitet werden. Aus diesem Grund hat die betriebene Person das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit der Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag zu erheben. Der Rechtsvorschlag wird erhoben durch Abgabe einer Erklrung („Ich erhebe Rechtsvorschlag“) beim zustellenden (Post-)Beamten oder beim Betreibungsamt.

Die Betreibung wird damit nicht gelscht. Im Betreibungsauszug erscheint jedoch der Vermerk, dass gegen die Betreibung Rechtsvorschlag erhoben worden ist.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Forderung nicht besteht, knnen Sie beim zustndigen Gericht Klage auf Feststellung erheben, dass die Forderung nicht besteht. Wenn die Klage gutgeheissen wird, wird der Eintrag im Betreibungsregister gelscht.


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