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Fragen was muss noch bezahlt werden? (2 Leser) (2) Gäste
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THEMA: Fragen was muss noch bezahlt werden?
#662
Fragen was muss noch bezahlt werden? vor 2 Wochen, 4 Tagen  
Guten Tag


Habe von dem Betreibungsamt eine Schulden-Information angefragt.
Auf dieser steht unter Restanz einen Betrag und unter Verlust einen Betrag.

Meine Frage ist nun; Welchen Betrag von den beiden muss ich nun noch bezahlen?

Und der Betrag der unter Verlust steht, muss ich das auch noch ab bezahlen?
Fr einen Leihen ist es schwer zu sehen wie was nun gemeint ist.

Wurde Pfndung vollzogen, habe nur ein Existenzminimum.

Wre froh, wenn Sie mir bald mglichst eine Antwort auf meine Frage geben knnten.

Besten dank im voraus.

Freundliche Grsse: S.Gastel
balou (Benutzer)
Beiträge: 1

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#663
Aw: Fragen was muss noch bezahlt werden? vor 2 Wochen, 3 Tagen  
Guten Tag,

In der zweitletzten Spalte Restanz/Verlust finden Sie alle relevanten Information:

Restanz:
Der obere fettgedruckte Betrag beziffert den Restanzbetrag der laufenden Betreibungen inkl. Zins und Betreibungskosten (egal ob Stand Zahlungsbefehl oder Pfndung)

Verlust:
Der untere fettgedruckte Betrag steht fr den Verlust. Hier sind alle Betreibungen addiert bei welchen ein Verlustschein ausgestellt wurde, das heisst die Forderung konnte nicht whrend des Pfndungsjahres gedeckt werden. Mit Ausstellung des Verlustscheins ist kein Zins mehr geschuldet; gesttzt au einen Verlustschein kann jedoch whrend 20 Jahren jederzeit eine neue Betreibung eingeleitet werden.

Ihre Frage knnen wir also wie folgt beantworten:
Geschuldet ist sowohl die Summer unter der Rubrik Restanz sowie diejenige unter der Rubrik Verlust. Mit der Bezahlung des Restanzbetrages wird jedoch die laufende Lohnpfndung per sofort hinfllig.

MfG

Reto Sprri
Sprri Reto (Admin)
Admin
Beiträge: 6

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FAQ

Frage:
Wie muss eine Konkursforderung angemeldet werden?
Antwort:
Die Forderungseingabe hat in schriftlicher Form beim zustndigen Konkursamt zu erfolgen. Kapital, allfllige vereinbarte Zinsen (bis Datum der Konkurserffnung) sowie allfllige Betreibungskosten sind anzugeben bzw. zu berechnen. Beweismittel wie z.B. Rechnungen, Schuldanerkennungen sind mindestens in Kopie beizulegen. Es ist unbedingt die Zahlstelle des Glubigers (Post- oder Bankkonto) vollstndig anzugeben. Auch Glubiger, welche das Konkursbegehren gestellt haben, mssen ihre Forderungen schriftlich beim Konkursamt anmelden.

Das entsprechende Formular finden Sie
hier .

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