Jahresstatistik Kanton Aargau 2009
Die Jahresstatistik der Betreibungen pro Bezirk im Kanton Aargau 2009 liegt vor.

 Statistik der Betreibungen im Kanton Aargau 2009
 

FAQ

Frage:
Wie geht es nach dem Retentionsverfahren weiter (Prosequierung)?
Antwort:
Fortgang des Betreibungsverfahrens: Sofern der Glubiger nicht schon das Betreibungsbegehren gestellt hat, setzt ihm das Betreibungsamt dafr eine Frist von 10 Tagen, bei flligen Forderungen ab Zustellung der Retentionsurkunde, bei laufenden Forderungen ab deren Flligkeit (Art. 283 Abs. 3 SchKG, BGE 105 III 86). Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag so hat der Glubiger innert 10 Tagen die Anerkennungsklage oder das Rechtsffnungsbegehren zu stellen. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen fllt die Retention dahin (BGE 106 III 31). Es soll dadurch verhindert werden, dass der Beschlag auf den Retentionsgegenstnden unbefristet fortdauert. Die Betreibung ist auf dem Wege der Pfandverwertung durchzufhren.
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