Betreibungsbegehren, Fortsetzungsbegehren, Verwertungsbegehren etc. finden Sie hier .
- Versteigerungen:
Einen Auszug der kantonalen Zwangsversteigerungen finden Sie hier.
FAQ
Frage: Was ist ein Arrest und wozu dient er? Antwort: Droht einem Schuldner eine Betreibung, so besteht die Gefahr, dass er
schon vor deren Anhebung Vermgenswerte beiseite schafft, um sie nicht
der bevorstehenden Zwangsvollstreckung ausliefern zu mssen. Der Zweck
der Betreibung kann auf diese Weise vereitelt werden. Der Glubiger
muss deshalb die Mglichkeit haben schon vor oder whrend der
Betreibung ihm bekannte Vermgenswerte des Schuldners einstweilen
sicherstellen zu lassen, um sie zur Sicherung seiner
Zwangsvollstreckung heranzuziehen. Durch den Arrest kann der Schuldner
einstweilen nicht mehr ber den Vermgenswert verfgen. Dem Glubiger
wird gleichzeitig Frist angesetzt um die Betreibung einzuleiten, diese
fortzusetzen oder Klage zu erheben. Die Arrestlegung soll nur eine
einstweilige Sicherungsmassnahme sein und den Schuldner nicht,
allenfalls zu unrecht, dauernd seiner Verfgungsmacht berauben. Beim
Arrest handelt es sich somit nicht um eine Vollstreckungsmassnahme; die
Vermgenswerte werden (noch) nicht definitiv zur Vollstreckung
herangezogen. Der Arrest gibt dem Glubiger auch kein Vorzugsrecht wie
beim Pfandrecht. Der Glubiger hat keinen Anspruch darauf vorrangig aus
dem verarrestierten Vermgen befriedigt zu werden. Es handelt sich um
eine reine Sicherungsmassnahme.
Der Arrest ist nur fr die
Sicherung von Geldforderungen und Sicherheitsleistungen gegeben (Art.
38 Abs. 1 SchKG). Die vorsorglichen Massnahmen der kantonalen
Zivilprozessgesetze sind dagegen fr die Sicherung anderer Ansprche
bestimmt. Der Glubiger kann nicht wahlweise an Stelle eines Arrestes
eine Kontosperre als vorsorgliche Massnahme beantragen. Eine solche ist
nur mglich, wenn er selbst einen Anspruch am betreffenden Konto
geltend machen kann, z.B. weil ihm in einer Scheidung die
Verfgungsmacht ber das Konto oder ber einen Teil davon zugesprochen
werden knnte. Zu den FAQs...