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Beschrnkt Pfndbar (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Beschrnkt Pfndbar
#664
Beschrnkt Pfndbar vor 3 Tagen, 17 Stunden  
Eine PK-Rente ist beschrnkt Pfndbar,lngstens 1 Jahr.Meine Frage dazu:wenn nach dem Pfndungsjahr die Schuld nicht getilgt ist,was passiert dann? Wie geht es weiter? Kann der Glubiger die Fortsetzung trotzdem verlangen? Ich habe im SchK kein klarer Wortlaut gefunden.
weio (Benutzer)
Beiträge: 1

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FAQ

Frage:
Fortsetzung auf Pfndung: Wie geht es nach dem Fortsetzungsbegehren weiter?
Antwort:

Es sind drei Mglichkeiten denkbar:

  • Der Schuldner bezahlt die Forderung:
    Das Betreibungsamt leitet den Betrag an den Glubiger weiter. Die Betreibung ist damit erledigt. Sie erscheint jedoch weiterhin in Betreibungsausknften ber den Schuldner, solange sie nicht vom Glubiger zurckgezogen wird.
  • Der Schuldner bezahlt die Forderung nicht und es sind pfndbare Gegenstnde vorhanden:
    Das Betreibungsamt vollzieht die Pfndung.
  • Der Schuldner bezahlt die Forderung nicht und es sind keine pfndbare Gegenstnde vorhanden:
    Das Betreibungsamt stellt direkt einen Verlustschein aus.

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