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Neue Richtlinien des Existenzminimums ab 01.01.2010 |
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Die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz hat am 1. Juli 2009 neue Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums erlassen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurs- kommission des Obergerichts des Kantons Aargau setzt diese Richtlinien nun in einer leicht abgeänderten Fassung per 01. Januar 2010 in Kraft.
Das entsprechende Kreisschreiben erhalten Sie hier:
Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums 01.01.2010 (88.04 kB)
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