Neue Richtlinien des Existenzminimums ab 01.01.2010
Die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz hat am 1. Juli 2009 neue Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums erlassen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurs- kommission des Obergerichts des Kantons Aargau setzt diese Richtlinien nun in einer leicht abgeänderten Fassung per 01. Januar 2010 in Kraft. 
Das entsprechende Kreisschreiben erhalten Sie hier:

 Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums 01.01.2010 (88.04 kB)

 

FAQ

Frage:
Was bedeutet "Rechtsvorschlag"?
Antwort:
Nach schweizerischem Recht kann gegen jede Person eine Betreibung eingeleitet werden, ohne dass die geltend gemachte Forderung bewiesen oder vom Schuldner anerkannt ist. Der Betriebene muss daher die Mglichkeit haben eine seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Betreibung zu bestreiten. Dazu dient der Rechtsvorschlag. Damit wird die Betreibung solange gestoppt, bis der Rechtsvorschlag beseitigt ist.
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