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Betreibung laufender Kindesunterhalt (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Betreibung laufender Kindesunterhalt
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Betreibung laufender Kindesunterhalt vor 1 Monat, 3 Wochen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bediensteter eines deutschen Jugendamts habe ich 2 Fragen:
Der Unterhaltsverpflichtete ist neben dem Rckstand auch zur Zahlung des laufenden Kindesunterhalts ab 01.02.2011 verurteilt worden.
1) Ist es zulssig fr die Betreibung des titulierten laufenden Unterhalts gleichfalls das Formular Betreibungsbegehren zu verwenden. Falls ja:
Ist folgende Formulierung fr den laufenden Kindesunterhalt in dem Formular Betreibungsbegehren unter der Rubrik Forderung ausreichend: . CHF monatlich ab 01.02.2011?
Falls nein: Knnten Sie mir einen Mustertext zur Verfgung stellen?
2) Wenn ein Unterhaltsverpflichteter keinen Unterhalt zahlt, gewhrt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Nach 7 Abs. 1 UVG geht mit Zahlung der Unterhaltsvorschussleistungen die Unterhaltsforderung des Kindes auf das Land ber. Bei der klageweisenden Geltendmachung des Unterhalts kann das Land nach 7 Abs. 4 UVG aber auch die knftigen Unterhaltsforderung einklagen.
Ist es fr eine Betreibung zulssig, dass auch das Land neben dem bereits bergegangenen (rckstndigen) Unterhalt den knftigen Unterhalt in dem Betreibungsbegehren geltend macht, ggf. mit folgender Formulierung: 300 CHF (nach Umrechnung) monatlich ab 01.02.2011, solange Unterhaltsvorschuss gewhrt wird?
Besten Dank fr Ihre Beantwortung
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Gespeichert
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