Guten Tag
Zur Beantwortung Ihrer Fragen:
a) + b) Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Glubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgerichte das
Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt
15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls.
c) Der Glubiger, welcher das Konkursbegehren gestellt hat, haftet fr die Konkurskosten, welche bis zu einer allflligen Einstellung des Verfahrens entstehen. Wie hoch diese Kosten sind, hngt wiederum von der Komplexitt des Falls ab.
d) Je nach Aufwand zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren.
e) Vermutlich besteht hier keine Mglichkeit. Grundstzlich ist das Konkursverfahren eine sog. Generalexekution, d.h. smtliches Vermgen wird unter allen Glubiger (nach deren Rangeinteilung) verteilt. Im Einzelfall ist diese Frage jedoch mit dem zustndigen Konkursamt zu klren.
Gerne verweise ich Sie auch auf unsere
FAQ-Sammlung, in welcher die meisten Fragen schon beantwortet sind.
MfG
S. Senger