Willkommen, Gast
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?
Fortsetzung der Konkursandrohung (1 Leser) (1) Gast
Aufgrund erhhter Spam-Nachrichten mssen ab sofort smtliche Besucher, welche einen Beitrag schreiben wollen, sich zwingend registrieren. Die Beitrge knnen aber nach wie vor auch ohne Registrierung gelesen werden. Besten Dank fr Ihr Verstndnis.

Beliebt: 0
THEMA: Fortsetzung der Konkursandrohung
#676
Fortsetzung der Konkursandrohung vor 1 Monat, 3 Wochen  
Habe meinem Schuldner die Konkursandrohung zugestellt trotzdem macht er noch keine Anstalten die Forderung zu begleichen.

Es sieht auch so aus als ob nicht viel zu holen wre beim Schuldner.

Wie lange kann ich zuwarten bevor ich dies weiterziehe?

Wie ziehe ich die Sache weiter?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich das Konkursgericht einschalte und das Konkursbegehren stelle?

Wie lange dauert das Verfahren?

Ich weiss mein Schuldner erzilt pro Monat einen Gewinn von CHF 5,000.00 auf dem Vermittlervertrag.

Kann ich bers Konkursgericht einfordern, das dieser Gewinn exklusive fr die Schuldenabzahlung verwendet wird?

Wie bei einer Lohnzession?

Der Vermittlungsvertrag luft noch ber 6 Monate und ich mchte sicherstellen, dass der monatliche Gewinn zur exklusiven Deckung meiner Forderungen verwendet wird, wie gehe ich vor?
Urs (Benutzer)
Beiträge: 3

Gespeichert  
 
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!  
#682
Aw: Fortsetzung der Konkursandrohung vor 1 Monat, 2 Wochen  
Guten Tag

Zur Beantwortung Ihrer Fragen:

a) + b) Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Glubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgerichte das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls.

c) Der Glubiger, welcher das Konkursbegehren gestellt hat, haftet fr die Konkurskosten, welche bis zu einer allflligen Einstellung des Verfahrens entstehen. Wie hoch diese Kosten sind, hngt wiederum von der Komplexitt des Falls ab.

d) Je nach Aufwand zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren.

e) Vermutlich besteht hier keine Mglichkeit. Grundstzlich ist das Konkursverfahren eine sog. Generalexekution, d.h. smtliches Vermgen wird unter allen Glubiger (nach deren Rangeinteilung) verteilt. Im Einzelfall ist diese Frage jedoch mit dem zustndigen Konkursamt zu klren.

Gerne verweise ich Sie auch auf unsere FAQ-Sammlung, in welcher die meisten Fragen schon beantwortet sind.

MfG
S. Senger
Silvio Senger (Moderator)
Moderator
Beiträge: 123

Gespeichert  
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!  
Powered by FireBoard

FAQ

Frage:
Was ist ein Eigentumsvorbehalt?
Antwort:
Der Eigentumsvorbehalt ist ein Traditionsvertrag, der eine Leistungspflicht des Erwerbers und das Recht des Verkufers zur Aufhebung des obligatorischen Vertrages bei Nichterfllung voraussetzt.
Gegenstand des Eigentumsvorbehaltes knnen nur bewegliche krperliche Einzelsachen sein, also nicht Immobilien, Rechte, etc.. Ausdrcklich verboten ist der Eigentumsvorbehalt an Vieh.

Zu den FAQs...