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Betreibung Ausdehnen (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Betreibung Ausdehnen
#677
Betreibung Ausdehnen vor 1 Monat, 3 Wochen  
Wenn die Zahlungsforderung nicht bezahlt ist, kann ich

A) meine eingeleitete Betreibung ausdehnen, repektive auf die Gesellschafter ausdehnen oder diese miteinbeziehen?

B) die Betreibung auf die Revisionsstelle ausweiten, wenn ich der Ansicht bin, dass die Revisionsstelle Ihre Aufgabe nicht wahrgenohmen haben.

C) die Betreibung ebenfalls auf die Beteiligungsgesellschaften ausweiten die als Gesellschafter eingetragen sind?

Kann ich dies auch nach der Konkursandrohung noch machen?

Danke fr Antworten.
Urs (Benutzer)
Beiträge: 3

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#679
Aw: Betreibung Ausdehnen vor 1 Monat, 2 Wochen  
Guten Tag

A) Nein. Eine Betreibung kann nach Zustellung des Zahlungsbefehl nicht ausgedehnt werden. Damit wrde man das rechtliche Gehr verlezten, da der oder die Schuldner keine Mglichkeit mehr haben, die Betreibung mit Rechtsvorschlag zu bestreiten.

B) + C) dito

Grundstzlich muss also immer eine neue Betreibung eingeleitet werden. Ob die genannten Personen bzw. Stellen auch tatschlich in die Pflicht genommen werden knnen, muss jedoch im Einzelfall juristisch abgeklrt werden.

MfG
S. Senger
Silvio Senger (Moderator)
Moderator
Beiträge: 123

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Frage:
Welche Vertrge knnen im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden?
Antwort:
Der Eigentumsvorbehalt beschrnkt sich auf Vertrge, welche einen Eigentumswechsel zum Ziel haben, also z.B. Kauf, Tausch, Schenkung etc. Dagegen knnen z.B. Leasing-, Miet-, Kommissions- und Konsignationsvertrge etc. nicht im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden. Der Zweck dieser Vertrge ist nicht der Eigentumswechsel an den betroffenen Gegenstnden.
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