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Untermiete an verschuldeten Ex-Partner (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Untermiete an verschuldeten Ex-Partner
#686
Untermiete an verschuldeten Ex-Partner vor 1 Monat, 2 Wochen  
Hallo

Mein Ex-Partner hat von seinem Wohnungsvermieter die Kndigung erhalten. Da er verschuldet ist und einige Betreibungseintrge hat (allerdings keine Mietschulden!), wird es wohl fr ihn schwierig werden, eine neue Bleibe zu finden. Ich wre bereit, ihm vorbergehend das Gstezimmer unterzuvermieten. Selbstverstndlich wrde ich fr die Untermiete ein Mietvertrag aufsetzen mit amtlichem Formular. Allerdings habe ich bedenken, wie dies vom Betreibungsamt ausgelegt wird, da wir gemeinsame Kinder haben. Muss ich damit rechnen, dass wir ab Zeitpunkt seines Einzugs als Konkubinat angesehen werden und mein Hab und Gut, fr welches ich nicht in jedem Fall Besitz-Belege habe, gepfndet werden kann? Wie verhlt es sich mit der Berechnung seines Existenz-Minimums, resp. der Berechnung seiner Lohnpfndung? Dies msste ja alles wieder neu berechnet werden und wrde dann meine "finanzielle Untersttzungskraft" miteinbezogen werden mssen? Ich stecke wirklich in einem Dilemma, denn einerseits mchte ich ja nicht, dass er Obdachlos wird, andererseits bin ich nicht bereit, beim Abbau seiner Schulden mitzuhelfen. Was raten Sie mir? Besten Dank fr Ihren Bescheid. Gruss, schneewittchen
schneewittchen (Benutzer)
Beiträge: 3

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#688
Aw: Untermiete an verschuldeten Ex-Partner vor 1 Monat  
Guten Tag

Es kann in der Tat schwierig werden, diese Verhltnisse dem Betreibungsamt verstndlich zu erklren. Es kann durchaus als Trick verstanden werden, um ein hheres Existenzminimum erzielen zu knnen.

Schlussendlich hat sich das Betreibungsamt aber an die Fakten zu halten. Mit dem Untermietsvertrag ist dazu sicher der richtige Schritt getan. Vermutlich wird das Betreibungsamt die Verhltnisse vor Ort (in der Wohnung) noch abklren (mssen).

Als getrennt lebendes Paar, jedoch in der gleichen Wohnung lebend, werden die Existenzminimas getrennt, d.h. als Einzelpersonen, berechnet. Es erfolgt keine gemischte Berechnung wie z.B. bei einem Ehepaar oder Konkubinatsverhltnis.

Allerdings werden gewisse Abstriche gemacht. Der Grundnotbedarf von Fr 1'200.00 wird sehr wahrscheinlich gekrzt, da in einem Haushalt mit mehreren Personen die Lebenskosten tiefer sind. Ebenso wird der Mietzins nicht einfach halbiert, sondern nach den benutzten Rumen gerechnet. Wenn ihr Ex-Partner nur ein Zimmer benutzt, Sie und die Kinder den Rest, so mssen Sie den hheren Anteil tragen.

Auch die Unterhaltszahlungen an die Kinder mssen wahrscheinlich neu berechnet werden. Mit der nun wieder gemeinsamen Wohnung fallen zumindest die Wegkosten fr das Besuchsrecht weg.

MfG
S. Senger
Silvio Senger (Moderator)
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