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Verlutschein erhalten - welche Chancen? (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Verlutschein erhalten - welche Chancen?
#683
Verlutschein erhalten - welche Chancen? vor 1 Monat, 2 Wochen  
Hallo

Ich musste dieses Jahr leider erstmalig eine Kundin betreiben, welche meine Rechnungen nicht bezahlt hat.

Nun habe ich abschliessend eine 'Pfndungsurkunde Verlustschein' (Art 115 SchKG) erhalten mit dem Ergebnis, dass kein Pfndbares Vermgen sowie kein knftiger Lohn vorhanden seien. Die Schuldnerin gab zu Protokoll, dass sie inzwischen von der Sozialhilfe abhngig sei.

Kurz- oder Mittelfristig werde ich also wohl keine Chancen auf mein Geld haben.
Da jedoch die Schuldnerin noch recht jung ist und es sich zudem nicht um einen besonders Hohen Betrag handelt, halte ich es durchaus fr wahrscheinlich (und wrde es ihr auch wnschen), dass sie im weiteren Verlauf ihres Lebens irgendwann wieder in der Lage sein msste, die Forderung zu begleichen.
Die Frage ist nur: Wie finde ich diesen Zeitpunkt heraus?

Wenn ich es richtig verstanden habe, knnte ich sie zwar mit dem Schuldschein jederzeit (bzw. 20 Jahre lang) wieder betreiben, aber dies erscheint wenig sinnvoll, da sich dadurch, wenn das erneut erfolglos verluft nur meine Kosten und ihre Schulden weiter erhhen.

In einem anderen Beitrag hier im Forum wurde geraten in einem solchen Fall "in ein bis zwei Jahren nochmals beim Betreibungsamt nachzufragen" - aber darf mir das Betreibungsamt dann berhaupt Ausknfte geben (bisher war man damit mir gegenber eher knausrig) und woher sollte das Betreibungsamt berhaupt diese Infos haben? So wie ich es verstanden habe, ist fr die der Fall ja auch erledigt mit der Ausstellung des Verlustscheines.

Welche Mglichkeiten habe ich also, mich ber die finanzielle Situation der Schuldnerin auf dem Laufenden zu halten?
Und wie schaut es aus, falls diese in eine andere Gemeinde ziehen sollte?
DaS (Gast)
Beiträge: 1

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#684
Aw: Verlutschein erhalten - welche Chancen? vor 1 Monat, 2 Wochen  
Hallo

a) Um die aktuelle Situation zu klren, knnen Sie jederzeit bei dem zustndigen Betreibungsamt einen Betreibungsregisterauszug einverlangen. Der ausgestellte Verlustschein dient Ihnen als Interessennachweis.

Auf dem Betreibungsregisterauszug ist ersichtlich, ob und wann weitere Betreibungen eingegangen sind. Am Status der aktuellen Betreibungen knnen Sie entnehmen, wie der Stand ist.

Diese Anfrage ist kostenpflichtig (unterschiedlich von Amt zu Amt). Die Kosten sind jedoch bei weitem kleiner als bei einer erneuten Pfndung.

Sollte die Schuldnerin umziehen wiederholen Sie Schritt a) um an die aktuellen Daten zu gelangen.

MfG

Reto Sprri
Sprri Reto (Admin)
Admin
Beiträge: 9

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FAQ

Frage:
In welchen Betreibungen ist ein Verwertungsbegehren notwendig?
Antwort:
Ist ausschliesslich Lohn oder Verdienst gepfndet, so wird im Kanton Aargau auf ein Verwertungsbegehren verzichtet. Falls innerhalb des Lohnpfndungsjahres keine oder keine volle Deckung der Forderung erfolgt, so stellt das Betreibungsamt fr den nicht gedeckten Teil automatisch einen Verlustschein aus.
Bei Sach- oder Vermgenspfndung dagegen ist ein Verwertungsbegehren erforderlich, um das Verfahren weiter voranzutreiben. Sind Lohn/Verdienst und Fahrnis oder Grundeigentum gepfndet, so wird nicht automatisch ein Verlustschein ausgestellt.

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