Was nützt ein Konkursverlustschein?

Der Konkursverlustschein ist der Ausweis über die im Konkurs ungedeckt gebliebene Forderung des Gläubigers. Die im Verlustschein verurkundete Forderung ist während 20 Jahren unverjährbar. Ein Verlustschein nach Konkurs einer juristischen oder verstorbenen natürlichen Person dient in der Regel lediglich als Abschreibungsbeleg, da kein Schuldner mehr existiert.

Sobald das Konkursverfahren über eine natürliche Person abgeschlossen ist, kann letztere wieder betrieben werden. Der Schuldner kann aber wegen des durchgeführten Konkursverfahrens die Fortsetzung der Betreibung verhindern, indem er - allenfalls nebst der Bestreitung des Forderungsbestandes - mittels zusätzlichen Rechtsvorschlags bestreitet, zu neuem Vermögen gekommen zu sein. Ueber die Bewilligung eines solchen Rechtsvorschlags entscheidet der Richter.

Falls sich ein Gläubiger mit dem Schuldner ausserhalb der Zwangsvollstreckung über die Erledigung der Forderung aus einem Konkursverlustschein einigt, ist der quittierte Verlustschein direkt dem Schuldner heraus zu geben und nicht dem Konkursamt zuzustellen; die Konkursämter führen keine Verlustscheinregister, die Konkursakten werden 10 Jahre nach dem Konkursschluss vernichtet.

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