Was ist ein Eigentumsvorbehalt?

Der Eigentumsvorbehalt ist ein Traditionsvertrag, der eine Leistungspflicht des Erwerbers und das Recht des Verkäufers zur Aufhebung des obligatorischen Vertrages bei Nichterfüllung voraussetzt.
Gegenstand des Eigentumsvorbehaltes können nur bewegliche körperliche Einzelsachen sein, also nicht Immobilien, Rechte, etc.. Ausdrücklich verboten ist der Eigentumsvorbehalt an Vieh.