
Worüber gibt der Betreibungsregisterauszug Auskunft?
Grundsätzlich gibt der Betreibungsregisterauszug über einen Zeitraum von fünf Jahren Auskunft über:
- laufende Betreibungen,
- nicht weiterverfolgte Betreibungen: die Gläubigerin oder der Gläubiger verfolgte dies aus irgendwelchen Gründen nicht oder erhob sie nur zum Zweck der Verjährungsunterbrechung
- durchgeführte Betreibungen,
- Betreibungen mit Verlust- und Pfandausfallschein,
- auf Gesuch hin auch über hängige oder abgeschlossene Konkurse, welche in den Zuständigkeitsbereich des angefragten Amtes fallen.
Über die einzelnen Betreibungsverfahren sind folgende Angaben enthalten:
- Betreibungsnummer,
- Gläubiger/in, Gläubiger/in-Vertreter/in,
- Forderung, Ergebnis,
- Restanz, Verlust,
- Status: z.B.: Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag, Abgestellt durch Gläubiger/in (Rückzug), abgestellt infolge Irrtum, Bezahlt, u.a.