Erneuter Leistungsaufschub für Krankenkassen-Schuldner per 2013

Der Leistungsaufschub für Versicherte, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, ist seit dem 1. Januar 2012 aufgehoben. Die Krankenversicherer müssen die medizinischen Leistungen für die betroffenen Patientinnen und Patienten bezahlen. Wenn für die ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen ein Verlustschein vorliegt, übernehmen die Kantone gemäss Artikel 64a Absatz 4 KVG 85% der Ausstände.

Die Kantone haben seit dem 1. Januar 2012 auch die Möglichkeit, Versicherte, die ihrer Prämienpflicht trotz einer Betreibung nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen. Für die betroffenen Personen werden nur noch Notfallbehandlungen bezahlt. Artikel 64a Absatz 7 KVG bildet die bundesrechtliche Grundlage für eine solche Liste. Der Kanton Aargau führt per 2013 eine solche Liste ein.

Quelle: Schweizersiche Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Direktoren