Das Betreibungsamt Oftringen bringt am:
Donnerstag, 29. November 2012, um 14.00 Uhr,
Gemeindehaus Oftringen, Zürichstrasse 30, Sitzungszimmer 1. Stock, 4665 Oftringen
folgendes Grundstück zur öffentlichen Steigerung:
Steigerungsobjekt:
Grundbuch Oftringen Nr.264.05
25/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Grundbuch Oftringen Nr. 264 mit Sonderrecht an der 5 ½-Zimmerwohnung Nr. A5
im 1. Obergeschoss mit Nebenraum laut Begründungsbeleg und Aufteilungsplan (Bel. 05/4571)
Mitpfand: Grundbuch Oftringen Nr. 264.50.02 1/63 Miteigentum an Grundbuch Oftringen Nr. 264.50 Einstellplatz Nr. 2
Die betreibungsamtliche Schätzung des Stockwerkeigentums beträgt
Fr. 475'000.00Beschrieb des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks:
Grundbuch Oftringen Nr. 264, Plan 81, Parzelle 778
67,34 Aren Hausplatz, Garten und Anlagen, Oberfeld, Mattenweg 16, 18, 20, 22, 24
Mehrfamilienhaus Nr. 3345
Mehrfamilienhaus Nr. 3344
Mehrfamilienhaus Nr. 3347
Mehrfamilienhaus Nr. 3346
Mehrfamilienhaus Nr. 3348
Autoeinstellhalle Nr. 3349
Die betreibungsamtliche Schätzung des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks beträgt Fr. 18'000'000.00
Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen eines Pfändungsgläubigers.
Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses:vom Montag, 05. November 2012 bis und mit Mittwoch, 14. November 2012, jeweils werktags während den Büroöffnungszeiten auf dem Betreibungsamt Oftringen, Zürichstrasse 49, 4665 Oftringen.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme,
Fr. 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes, 4665 Oftringen ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu bezahlen.
Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 und die Bewilligungsverordnung vom 01.10.1984 und 01.10.1997 aufmerksam.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Steigerungsbedingungen GB Oftringen Nr. 264.05 (31.6 kB)