Grundstück Reinach Nr. 4311-3, 4 1/2-Zimmerwohnung mit Einstellplatz Neudorfstrasse 18a, 5734 Reinach
Beschreibung
Grundpfandverwertung |
Schuldner und Pfandeigentümer Frangi Tasim, Neudorfstrasse 18a, 5734 Reinach |
Tag und Zeit der Steigerung Dienstag, 11. März 2025, um 09.00 Uhr |
Steigerungslokal Gemeindehaus, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach, Ratssaal, 1. Stock |
Eingabefrist 7. Januar 2025 |
Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses 15. Januar 2025 – 24. Januar 2025 Regionales Betreibungsamt Reinach, Kirchenbreitestrasse 47, 5734 Reinach |
Besichtigung (telefonische Voranmeldung zwingend) 16. Januar 2025, 09.00 Uhr – 09.30 Uhr |
Grundstück GB Reinach Nr. 4311-3, Neudorfstrasse 18a, 5734 Reinach, Stockwerkeigentum, |
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. |
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Grundstück GB Reinach Nr. 4311-3: CHF 453'000.00 |
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 70'000.00 (CHF 60'000.00 als Anrechnung am Kaufpreis und CHF 10'000.00 für die Eigentumsübertragung) zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Regionalen Betreibungsamtes Reinach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) bis maximal CHF 100'000.00 in bar, oder sofern Anzahlung über CHF 100'000 bis maximal CHF 100'000 in bar, im Übrigen gemäss lit. a oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG) c) Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (Regionales Betreibungsamt Reinach, 5734 Reinach, IBAN CH16 0900 0000 5000 6357 0, Vermerk: Verwertung 4311-3) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100’000 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert zwei Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung, unter Verrechnung einer Gebühr von CHF 40.00, zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde. Ist die bietende Grundpfandgläubigerin eine dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehende Bank, so hat sie keine Anzahlung zu leisten. |
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. |
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 7. Januar 2025 beim Regionalen Betreibungsamt Reinach, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. |
Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. |
Regionales Betreibungsamt Reinach
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Besichtigung
16. Januar 2025, 09.00 Uhr – 09.30 Uhr
(telefonische Voranmeldung zwingend)
Regionales Betreibungsamt Reinach
- 062 765 12 41
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Kirchenbreitestrasse 47, 5734 Reinach