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THEMA: Betreibungsauskunft

Betreibungsauskunft 3 Monate 1 Woche her #266

Guten Tag

Die Empfehlung des EDÖB ist mir persönlich nicht bekannt. Auch schneidet sich diese mit dem geltenden Recht im SchKG. Gemäss Art. 8a SchKG erlischt das Einsichtsrecht Dritter erst nach 5 Jahren nach Abschluss der Verfahren. Ihr künftiger Vermieter könnte also mit einem entsprechenden Interessennachweis einen Registerauszug der letzten 5 Jahren beim Betreibungsamt bestellen.

Weiter muss das Betreibungsamt auch Auskunft über bestehende Verlustscheine geben. Dabei gibt es keine zeitlichen Schranken. Solange diese nicht verjährt oder getilgt sind, müssen die Verlustscheine zwingend auf dem Betreibungsregisterauszug erscheinen.

Im Kanton Aargau wird in der Praxis so gehandhabt, dass der Registerauszug über die letzten beiden vergangenen und des laufenden Kalenderjahres ausgestellt wird.

MfG
S. Senger
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Betreibungsauskunft 3 Monate 1 Woche her #265

Vermieter verlangen oft bei Neuvermietungen eine Betreibungsauskunft des Interessenten oder holen sich die Entsprechende Information direkt bei dem zuständigen Betreibungsamt. Der Eidgenössische Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB ) hat über die datenschutzrechtliche Sicht in Bezug auf Betreibungsauskünfte festgestellt "Betreibungen in den letzten 2 Jahren sowie innerhalb der letzten 5 Jahren ausgestellte Verlustscheine" sind erlaubt zu erfragen.

Auf meinem Betreibungsamt bekomme ich nur einen Betreibungsauszug der sämtliche Daten seit meinem Zuzug beinhaltet. Habe ich einen Anspruch auf eine Betreibungsauskunft in dem vom EDÖB genannten Rahmen und wie kann ich Sicherstellen, das von seitens des Betreibungsamtes nur entsprechende Daten an den Vermieter weitergeleitet werden?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Letzte Änderung: 3 Monate 1 Woche her von reto.spoerri.
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