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Zahlungsbefehl erhalten, obwohl schon bezahlt (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Zahlungsbefehl erhalten, obwohl schon bezahlt
#391
Zahlungsbefehl erhalten, obwohl schon bezahlt geschrieben am 2008/06/12 08:51  
Guten Tag,

Ich habe eine Farge. Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe ein Zahlungsbefehl von einem Blumengeschft erhalten. Aber ich habe dies bei der Abholung schon bezahlt und habe eine Quittung als Beweis.

Wie gehe ich jetzt for!? Was soll ich jetzt machen um weiter Schden zu abzuwenden?

Dank im Voraus

Luca
 
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#392
Aw: Zahlungsbefehl erhalten, obwohl schon bezahlt geschrieben am 2008/06/12 11:15  
Hallo Luca

Wenn du die Forderung bereits bezahlt hast und somit zu unrecht betrieben worden bist, musst du unbedingt innerhalb von 10 Tagen, seit Erhalt des Zahlungsbefehls an gerechnet, den sogenannten Rechtsvorschlag erheben. Damit ist die Forderung bestritten und die Betreibung vorlufig gestoppt.

Gleichzeitig empfehle ich dir dich mit dem Blumengeschft in Verbindung zu setzen um die Angelegenheit zu klren. Vielleicht reicht es aus, wenn du dem Geschft deine Quittung faxt. Sollte es sich tatschlich um einen Irrtum des Blumengeschft handeln, musst du unbedingt dafr besorgt sein, dass diese Betreibung durch das Geschft auch wieder gelscht wird (Rckzug der Betreibung). Ansonsten bleibt der Eintrag in deinem Betreibungsregister stehen.

Sollte das Blumengeschft auf seiner Forderung beharren, so muss dieses den Friedensrichter anrufen. Dieser wird dann eine sog. Shnenverhandlung durchfhren. Dabei werden beide Parteien zu einer Sitzung vorgeladen und den Friedensrichter probiert dann, die Sache zu klren. Mit deinem Zahlungsbeleg hast du natrlich gute Chancen, dass der Richter zu deinen Gunsten entscheiden wird.

MfG
Silvio Senger
 
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