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Hallo Luca
Wenn du die Forderung bereits bezahlt hast und somit zu unrecht betrieben worden bist, musst du unbedingt innerhalb von 10 Tagen, seit Erhalt des Zahlungsbefehls an gerechnet, den sogenannten Rechtsvorschlag erheben. Damit ist die Forderung bestritten und die Betreibung vorlufig gestoppt.
Gleichzeitig empfehle ich dir dich mit dem Blumengeschft in Verbindung zu setzen um die Angelegenheit zu klren. Vielleicht reicht es aus, wenn du dem Geschft deine Quittung faxt. Sollte es sich tatschlich um einen Irrtum des Blumengeschft handeln, musst du unbedingt dafr besorgt sein, dass diese Betreibung durch das Geschft auch wieder gelscht wird (Rckzug der Betreibung). Ansonsten bleibt der Eintrag in deinem Betreibungsregister stehen.
Sollte das Blumengeschft auf seiner Forderung beharren, so muss dieses den Friedensrichter anrufen. Dieser wird dann eine sog. Shnenverhandlung durchfhren. Dabei werden beide Parteien zu einer Sitzung vorgeladen und den Friedensrichter probiert dann, die Sache zu klren. Mit deinem Zahlungsbeleg hast du natrlich gute Chancen, dass der Richter zu deinen Gunsten entscheiden wird.
MfG Silvio Senger
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