Grundstück Reinach Nr. 2520-3, 4 1/2-Zimmerwohnung

Friedstrasse 4, 5734 Reinach
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 665 000.00

Beschreibung

 

Grundpfandverwertung

Schuldner und Pfandeigentümer

Jusufi Nedjat, Friedstrasse 4, 5734 Reinach
Jusufi Nezadije, Friedstrasse 4, 5734 Reinach
Jusufi Kjatip, Breitestrasse 53, 5734 Reinach

Tag und Zeit der Steigerung

Dienstag, 25. Februar 2025, um 09.00 Uhr

Steigerungslokal

Gemeindehaus, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach, Ratssaal, 1. Stock

Eingabefrist

11. Dezember 2024

Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses

13. Januar 2025 – 22. Januar 2025
Regionales Betreibungsamt Reinach, Kirchenbreitestrasse 47, 5734 Reinach

Besichtigung (telefonische Voranmeldung zwingend)
Besichtigung Friedstrasse 4:      21. Januar 2025, von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr

Grundstück

GB Reinach Nr. 2520-3, Friedstrasse 4, 5734 Reinach, Stockwerkeigentum,
4 ½-Zimmerwohnung Nr. 3, Dachgeschoss mit Nebenräumen

Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.       

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung 

Grundstück LIG Reinach Nr. 2520-3:                 CHF     665'000.00

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Gesamtgrundstück

Grundstück LIG Reinach Nr. 2520:                    CHF     1'901'000.00

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.

Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 70'000.00 (CHF 60'000.00 als Anrechnung am Kaufpreis und CHF 10'000.00 für die Eigentumsübertragung) zu leisten:

a)   durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Regionalen Betreibungsamtes Reinach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder

b)   bis maximal CHF 100'000.00 in bar, oder sofern Anzahlung über CHF 100'000 bis maximal CHF 100'000 in bar, im Übrigen gemäss lit. a oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG)

c)   Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (Regionales Betreibungsamt Reinach, 5734 Reinach, IBAN CH16 0900 0000 5000 6357 0, Vermerk: Verwertung 2520-3) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100’000 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert zwei Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung, unter Verrechnung einer Gebühr von CHF 40.00, zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde. Ist die bietende Grundpfandgläubigerin eine dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehende Bank, so hat sie keine Anzahlung zu leisten.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 11. Dezember 2024 beim Regionalen Betreibungsamt Reinach, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.

Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.

Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Reinach, 20. November 2024

Regionales Betreibungsamt Reinach

     

     

   

Besichtigung

Besichtigung (telefonische Voranmeldung zwingend)

Besichtigung Friedstrasse 4:
21. Januar 2025, von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr
Grundstück
Versteigerungen
Referenz: 3262024122

Regionales Betreibungsamt Reinach

  • 062 765 12 41
  • Kirchenbreitestrasse 47, 5734 Reinach

  • ba@reinach.ch