Betreibungskreise: (§1 EG SchKG AG) |
werden durch die Einwohnergemeinden gebildet |
Konkurskreise: (§2 EG SchKG AG) |
werden durch den Kanton gebildet |
Abkürzungen: | BA Betreibungsamt KA Konkursamt FR Friedensrichter BG Bezirksgericht KV Kostenvorschuss GV Gemeindeverwaltung |
Gerichtsbehörden Art. 80-82 SchKG |
Rechtsöffnung Bezirksgerichtspräsident |
Zivilklage | Schlichtungsbehörde / Friedensrichteramt Er hat Entscheidungsbefugnis für Forderungen von weniger als Fr. 2'000.00 Art. 212 ZPO. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 kann er einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Wird dieser überschritten stellt er eine Klagebewilligung aus Art. 210 ZPO. Die Klage ist während dreier Monate beim Bezirksgericht einzureichen Art. 209 ZPO. |
Bezirksgerichtspräsident Er beurteilt als Einzelrichter Forderungen, deren Wert Fr. 20'000.00 nicht übersteigt. Bezirksgericht |
|
Konkursbegehren (Art. 166, 188 SchKG) |
Zuständigkeit: Bezirksgerichtspräsident |
Arrestbegehren (Art. 272 SchKG) |
Zuständigkeit: Bezirksgerichtspräsident |
Aufsichtsbehörden Untere: |
Bezirksgerichtspräsident |
Obere: | Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts, 5000 Aarau |
Betreibungsinspektorat: | Betreibungsinspektorat Obere Vorstadt 40 Postfach 5000 Aarau Telefon 062 835 39 86 Telefax 062 835 55 23 Leiterin: Manuela Louro |