Ordner Formulare

Hier finden Sie eine Sammlung sämtlicher Formulare, welche zur Zusammenarbeit mit dem Betreibungsamt nötig sind.

Dokumente

pdf 01 Betreibungsbegehren

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Betreibungsbegehren.docx

pdf 02 Fortsetzungsbegehren

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Fortsetzungsbegehren.docx

pdf 03 Schlichtungsgesuch (nach Art. 202 ZPO)

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schlichtungsgesuch.pdf

Das ausgefüllte Schlichtungsgesuch ist mit sämtlichen Beilagen IM DOPPEL beim zuständigen Friedensrichteramt einzureichen.

pdf 04 Rechtsöffnungsbegehren

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Rechtsöffnungsbegehren.pdf

Das Rechtsöffnungsbegehren ist schriftlich beim zuständigen Bezirkgericht einzureichen. Sie können dieses Formular hier herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen einsenden an den Präsidenten des zuständingen Bezirksgerichts.
 
 

Dokument 05 Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte

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Gesuch_um_Nichtbekanntgabe_einer_Betreibung_an_Dritte.docx

Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte (Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG)

pdf 06 Arrestgesuch

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06 Arrestgesuch.pdf

Bei Vorliegen eines Arrestgrundes im Sinne von Art. 271 SchKG kann der Gläubiger ein Arrestbegehren stellen, wenn er glaubhaft macht, dass eine Forderung besteht und Vermögensgegenstände vorhanden sind, die dem Schuldner gehören. Der Gläubiger haftet für den aus einem ungerechtfertigten Arrest erwachsenen Schaden. Der Arrestrichter kann ihn zu einer Sicherheitsleistung verpflichten.

Zuständig für die Arrestbewilligung ist der Richter am Ort, wo sich die Vermögensgegenstände des Arrestschuldners befinden.

pdf 07 Retentionsbegehren

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Retentionsbegehren.pdf

Das Retentionsbegehren ist schriftlich einzureichen. Sie können dieses Formular hier herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen (Mietvertrag) an das zuständige Betreibungsamt einsenden.
 

pdf 08 Verwertungsbegehren

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Verwertungsbegehren.pdf

Das Verwertungsbegehren ist in der Betreibung auf Pfändung bei dem Betreibungsamt einzureichen, das für die Pfändung zuständig war, in der Faustpfandbetreibung bei demjenigen, das für die Ausstellung des Zahlungsbefehls zuständig war, auch wenn die zu verwertenden Gegenstände in einem anderen Betreibungskreis liegen oder der/die Schuldner/in in einen anderen Betreibungskreis gezogen ist, und in der Grundpfandbetreibung bei demjenigen, das für die Ausstellung des Zahlungsbefehls zuständig war.

pdf 09 Konkursbegehren (Konkurseröffnung)

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Konkurseröffnung.pdf

Gläubiger haben das Konkursbegehren (in der Regel als Abschluss des Betreibungsverfahrens), Schuldner die Insolvenzerklärung beim Gerichtspräsidium am Sitz bzw. Wohnsitz der schuldnerischen Person einzureichen. Sie können das Formular hier herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Bezirksgericht einsenden.

pdf 10 Insolvenzerklärung für Privatpersonen

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Insolvenzerklärung_für_Privatpersonen.pdf

Die Insolvenzerklärung des Schuldners - einer natürlichen Person - ist in Art. 191 SchKG geregelt: Der Schuldner kann die Konkurseröffnung selber beantragen, indem er sich beim Konkursrichter als zahlungsunfähig erklärt.

Das Recht auf Insolvenzerklärung steht jedem Schuldner zu, unabhängig davon, ob er konkursfähig ist. Der Richter muss den Konkurs nur dann eröffnen, wenn keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung nach den Art. 333 ff. SchKG besteht (Art. 191 Abs. 2 SchKG).