Das Betreibungsamt Wohlen bringt am:
Dienstag, 12. November 2013, um 10.00 Uhr,
Gemeindehaus Wohlen, Kapellstrasse 1, Sitzungszimmer 206, 2. Stock
die nachstehenden Wohneinheiten öffentlich zur Versteigerung:
GB Wohlen Nr. 4082, Stockwerk Nr. 30-15, mit Sonderrecht an der 3½-Zimmerwohnung 28/1000 im 4. Obergeschoss, mit Keller, Einheit Nr. 15
GB Wohlen Nr. 4082, Stockwerk Nr. 30-42, mit Sonderrecht an der Garage Nr. 7, 3/100, Einheit Nr. 42
Betreibungsamtliche Schatzung
Fr. 220'000.00GB Wohlen Nr. 4082, Stockwerk Nr. 30-16, mit Sonderrecht an der 3½-Zimmerwohnung 29/1000 im 4. Obergeschoss, mit Keller, Einheit Nr. 16
GB Wohlen Nr. 4082, Stockwerk Nr. 30-43, mit Sonderrecht an der Garage Nr. 8, 3/1000, Einheit Nr. 43
Betreibungsamtliche Schatzung
Fr. 228'000.00GB Wohlen Nr. 4082 , Stockwerk Nr. 30-21, mit Sonderrecht an der 3½-Zimmerwohnung 27/1000 im 5. Obergeschoss, mit Keller, Einheit Nr. 21
GB Wohlen Nr. 4082, Stockwerk Nr. 30-44, mit Sonderrecht an der Garage Nr. 9, 3/1000, Einheit Nr. 44
Betreibungsamtliche Schatzung
Fr. 214'000.00GB Wohlen Nr. 4082, Stockwerk Nr. 30-22, mit Sonderrecht an der 3½-Zimmerwohnung 27/1000 im 5. Obergeschoss, mit Keller, Einheit Nr. 22
GB Wohlen Nr. 4082, Stockwerk Nr. 30-45, mit Sonderrecht an der Garage Nr. 10, 3/1000, Einheit Nr. 45
Betreibungsamtliche Schatzung
Fr. 214'000.00Gesamtliegenschaft GB Wohlen Nr. 4082, Grundstück Nr. 30, Plan Nr. 44, 3'496 m2, Wohn- und Geschäftshaus, Vers. Nr. 2270, Gartenanlage 3'020 m2
Garagen, Vers. Nr. 2293, 84 m2, Gargen, Vers. Nr. 74m2
Wilerzelg, Industriestrasse
Betreibungsamtliche Schatzung Gesamtliegenschaft Fr. 8'100'000.00
Die Verwertung erfolgt infolge Betreibung auf Grundpfand.
Die
Steigerungsbedingungen und das
Lastenverzeichnis liegen
vom 22.10.2013 bis 31.10.2013 beim Betreibungsamt Wohlen zur Einsicht auf.
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 30'000.00 pro Wohneinheit in bar oder durch einen von einer Schweizerischen Bank ausgestellten Bankcheck, zu leisten, die vollumfänglich an den Kaufpreis angerechnet werden. Im Weiteren sind Fr. 5'000.00 pro Wohneinheit für die Eigentumsübertragungskosten in bar oder Bankcheck (kein Privatcheck) zu leisten.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 und die Bewilligungsverordnung vom 1.10.1984 aufmerksam gemacht.
Betreibungsamt Wohlen
5610 Wohlen