Das Betreibungsamt Spreitenbach bringt am:
Dienstag, 24. März 2015, 14.00 Uhr,
Sitzungszimmer EG, Gemeindehaus, Poststrasse 13, 8957 Spreitenbach
folgendes Grundstück zur öffentlichen Versteigerung:
3 1/2-Zimmerwohnung (ca. 82 m2) mit Einstellplatz in TiefgarageIn der Gemeinde Spreitenbach (BFS-Nr. 4040), Grundstück-Nr. 886-47,
E-GRID: CH 19548 58461 96, Wertquote: 126/10000, mit Sonderrecht an der 3 ½-Zimmerwohnung Nr. 91 im 9. Obergeschoss, Langäckerstrasse 28, 8957 Spreitenbach, Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug Dominiertes Grundstück: LIG Spreitenbach, Grundstück-Nr. 2776, E-GRID: CH 46078 39580 17, Anteil 1/146, Langäckerstrasse 15, Langächer, Plan-Nr. 98, Fläche: 2769 m2, Tiefgarage, Vers.-Nr. 704
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 313'000.00Beschrieb des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstückes:
In der Gemeinde Spreitenbach (BFS-Nr. 4040), Grundstück-Nr. 886, E-GRID: CH 40079 58083 49, Langächer, Langäckerstrasse, Plan-Nr. 100, Fläche: 4'499 m2, Mehrfamilienhaus, Vers.-Nr. 606, 1'030 m2,
Langäckerstrasse 28
Betreibungsamtliche Schätzung der Gesamtliegenschaft CHF 24'050'000.00
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang
Der Erwerber hat an der Steigerung, unmittelbar vor dem Zuschlag, eine Anzahlung von CHF 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Spreitenbach ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu leisten. Davon werden CHF 45'000.00 vollumfänglich an den Zuschlagspreis angerechnet und CHF 5'000.00 dienen zur Sicherung der Kosten für den Eigentumsüber-trag.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichneten Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Betreibungsamt Spreitenbach
Schätzungsbericht 2011 GB-Nr. 886-47 Spreitenbach (1.51 MB)
Grundriss Wohnung GB-Nr. 886-47 Spreitenbach (143.53 kB)