Das Betreibungsamt Bottenwil bringt am:
Freitag, 15. März 2013, 10:00 Uhr,
in Zofingen, Rathausgasse 4, im 1. Stock des alten Gerichtssaals
folgende Grundstücke zur öffentlichen Versteigerung:
Wohnhaus und OekonomiegebäudeGB Bottenwil Nr. 486, Plan 10, Parzelle 423
94,05 Aren, Hauspatz, Garten, Baumgarten, Acker und Wald, Weid,
Wohnhaus, Scheune und Anbauten etc. Nr. 26, Kleintierstall Nr. 410
Landwirtschaftliche ParzelleGB Bottenwil Nr. 818, Plan 10, Parzelle 422
36,08 Aren, Ackerland und Wald, Horni
Der Erwerber hat an der Steigerung, unmittelbar vor dem Zuschlag, eine
Anzahlung von CHF 50'000.00 zu leisten, wovon CHF 40'000.00 an den Kaufpreis und CHF 10'000.00 für die Eigentumsübertragung angerechnet werden.
Die Zahlungen haben in bar oder mit einem Bankcheck einer schweizerischen Grossbank an Order des Betreibungsamtes Bottenwil zu erfolgen (keine Privatchecks).
Bei den zu verwertenden Grundstücken handelt es sich um landwirtschaftliche Grundstücke im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB).
Der Erwerb bedarf einer Bewilligung durch die Abteilung Landwirtschaft Aargau. Personen, welche keine entsprechende Bewilligungszusicherung zum Erwerb nach dem Zuschlag vorlegen können, haben einen Kostenverschuss von CHF 5'000.00 in bar für eine allfällig neue Steigerung zu hinterlegen. Das vorliegende Inserat gilt als öffentliche Ausschreibung gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. F BGBB. Der höchstzulässige Verkaufspreis, der aber in der Zwangsversteigerung keine Anwendung findet, beträgt gemäss Abteilung Landwirtschaft Aargau CHF 534'000.00 für Parz. 423 und CHF 11'500.00 für Parz. 422. Bis zu diesen Preisen kann jedem Bieter eine Erwerbsbewilligung erteilt werden. Überschreitet der Zuschlagspreis den gesetzlichen Höchstpreis, müssen die Erwerber eine Bewilligungszusicherung vorlegen oder innerhalb von 10 Tagen nach erfolgtem Zuschlag ein Gesuch für eine Erwerbsbewilligung bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau, Tellihochhaus, 5004 Aarau einreichen.
Die
Steigerungsbedingungen und das
Lastenverzeichnis liegen
vom 11.02.2013 bis 20.02.2013 während den ordentlichen Bürostunden beim Betreibungsamt Bottenwil in Zofingen, Hintere Hauptgasse 5, zur Einsichtnahme auf.