Merkblätter

Eine Sammlung nützlicher Merkblätter rund um die Themen Geld/SchKG/Schulden-Prävention/Budget

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Merkblatt für Gläubiger SchKG

Merkblatt zur schweizerischen Schuldbetreibung (SchKG) - Insbesondere für ausländische Gläubiger geeignet!

Neues Vermögen nach Konkurs

Wer Konkurs gemacht hat, kann zusammen mit dem Rechtsvorschlag die "Einrede des mangelnden neuen Vermögens" erheben, wenn ihn ein Konkursgläubiger betreibt. Die Einrede muss während der 10-tägigen Rechtsvorschlags erhoben werden.
Homepage: http://www.schuldeninfo.ch

Privatkonkurs

Wenn keine Schuldensanierung möglich ist, kann der Privatkonkurs zur Verbesserung der Lage beitragen. Er verschafft der Schuldnerin ein wenig Luft - die Lohnpfändungen werden mit der Konkurseröffnung aufgehoben. Er bringt die Schulden aber nicht zum Verschwinden. Wenn die alten Gläubiger sie wieder betreiben, kann die Schuldnerin die Einrede erheben, sie sei seit ihrem Konkurs nicht zu neuem Vermögen gekommen.
Homepage: http://www.schuldeninfo.ch

Rechtsöffnung

Wenn die betriebene Person Rechtsvorschlag gemacht hat, kommt der Gläubiger ohne Gericht nicht weiter. Das Rechtsöffnungsverfahren bietet ihm die Gelegenheit, in der Betreibung rasch und relativ kostengünstig voranzukommen - sofern er im Recht ist.
Homepage: http://www.schuldeninfo.ch

Rechtsöffnung durch Krankenkassen, Billag & Co

Der Rechtsvorschlag kann auch im Verwaltungsverfahren beseitigt werden (Art. 79 SchKG). Das hat nach der Gerichtspraxis zur Konsequenz, dass die Krankenkassen und die Billag den Rechtsvorschlag ihrer SchuldnerInnen mit einer Verfügung gleich selber beseitigen können. Sie sind Richter in eigener Sache!
Homepage: http://www.schuldeninfo.ch

Rechtsvorschlag

So einfach es für den Betreibenden war, die Betreibung einzleiten, so einfach ist es für die betriebene Person, sie wieder anzuhalten: Man erklärt den Rechtsvorschlag - direkt gegenüber der dem zustellenden Beamten oder innert zehn Tagen ab Zustellung gegenüber dem Betreibungsamt. Der Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden (ausser man will beider Betreibung für eine Konkursforderung die "Einrede des mangelnden Vermögens" erheben).

Scheidung, Pensionskasse, AHV/IV - Das müssen Sie wissen

Informationsbroschüre für Frauen in Scheidung.
Homepage: http://www.equality.ch

Verlustscheine

Merkblatt über den Verlustschein
Homepage: http://www.schuldeninfo.ch

Vorsicht vor Internetfallen!

Neben seriösen Gratisangeboten locken im Internet viele scheinbare Gratisangebote. Ein paar einfache Handgriffe auf der Tastatur genügen, um das gewünschte Angebot zu beanspruchen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind lang, kleingedruckt und langweilig. Warum sie auch studieren?

Was kostet mich der Autokilometer wirklich?

Die Berechnungsvorlage des TCS.
Homepage: http://www.tcs.ch/de/auto-mobilitaet/autokosten/kilometerkosten.php

Weiterleben mit Schulden

Wenn Ihr Einkommen tief ist und vielleicht schwankend, wenn es tiefer ist als Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum, so können Sie keine Schulden abtragen. Oft macht auch der Privatkonkurs keinen Sinn. Trotzdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie den inneren und äusseren Druck abbauen können.
Homepage: http://www.schuldeninfo.ch

Zahlungsbefehl

Der Pösteler drückt mir einen Zahlungsbefehl in die Hand. So vernehme ich zum ersten Mal, dass ich betrieben bin. Jedermann kann jedermann einen Zahlungsbefehl zustellen lassen. Es braucht dafür entgegen anders lautenden Gerüchten keine Mahnung. Der Zahlungsbefehl stellt die betriebene Person vor die Alternative, entweder zu bezahlen oder Rechtsvorschlag zu erheben. Wenn sie sich nicht mit Rechtsvorschlag wehrt, nimmt die Betreibung ihren Lauf.
Homepage: http://www.schuldeninfo.ch

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