| Objekt | Wert |
| Name: | Betreibungsbegehren |
| Beschreibung: | Wer via Betreibungsamt zu Geld kommen will, muss das Betreibungsbegehren stellen und zuerst selber Geld investieren. Das Betreibungsamt wird erst aktiv, wenn es den Kostenvorschuss bekommen hat. Die Höhe des Kostenvorschusses hängt von der Höhe der zu betreibenden Forderung ab. Ist das Betreibungsbegehren eingereicht und der Kostenvorschuss geleistet, stellt das Betreibungsamt der als Schuldnerin genannten Person den Zahlungsbefehl zu. |
| Dateiname: | betreibungsbegehren_Merkblatt.pdf |
| Dateigröße: | 591.98 kB |
| Dateityp: | pdf (Dateityp: application/pdf) |
| Erstellt am | 15.08.2012 16:28 |
| Betrachter: | Jeder |
| Zugriffe: | 2443 Zugriffe |
| Zuletzt geändert: | 02.10.2012 11:09 |
| Homepage: | http://www.schuldeninfo.ch |