| Beschreibung: | Das Verwertungsbegehren ist in der Betreibung auf Pfändung bei dem Betreibungsamt einzureichen, das für die Pfändung zuständig war, in der Faustpfandbetreibung bei demjenigen, das für die Ausstellung des Zahlungsbefehls zuständig war, auch wenn die zu verwertenden Gegenstände in einem anderen Betreibungskreis liegen oder der/die Schuldner/in in einen anderen Betreibungskreis gezogen ist, und in der Grundpfandbetreibung bei demjenigen, das für die Ausstellung des Zahlungsbefehls zuständig war. |