Das Betreibungsamt Waltenschwil bringt am:
Donnerstag, 02. Oktober 2014, 10.00 Uhr, Sitzungszimmer „Bannegg-Treff" (UG Bannegghalle)
beim Gemeindehaus, 5622 Waltenschwil, Banneeggeg 1
folgende Grundstücke zur öffentlichen Versteigerung:
Gemeinde Waltenschwil Nr. 1230, Plan Nr. 35,
Eichholz/Haselweg, Mehrfamilienhaus (4 Reihenhäuser im Rohbau) Vers.-Nr. 1067 und Autoeinstellhalle (Rohbau) Vers.-Nr. 1068, E-GRID: CH 91328 05690 02
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Fr. 925'000.00
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.
Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis liegen vom 19.08.2014 bis 28.08.2014 auf dem Betreibungsamt Waltenschwil auf.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 100'000.00 in bar oder mittels einem von einer Schweizer Bank an die Order des Betreibungsamtes Waltenschwil ausgestellten Bankchecks (keine Privatchecks), bzw. durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstituts (BGE 128 III 468), zu leisten. Davon dienen Fr. 5'000.00 zur Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung; Fr. 95'000.00 werden vollumfänglich an den Zuschlagspreis angerechnet.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 06. August 2014 beim Betreibungsamt Waltenschwil, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Betreibungsamt Waltenschwil