Betreibungsmter des Kt. AG
Willkommen, Gast
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?
Betreibungsverfahren aus Deutschland einleiten (1 Leser) (1) Gäste
Aufgrund erhhter Spam-Nachrichten mssen ab sofort smtliche Besucher, welche einen Beitrag schreiben wollen, sich zwingend registrieren. Die Beitrge knnen aber nach wie vor auch ohne Registrierung gelesen werden. Besten Dank fr Ihr Verstndnis.

Beliebt: 0
THEMA: Betreibungsverfahren aus Deutschland einleiten
#389
Betreibungsverfahren aus Deutschland einleiten geschrieben am 2008/06/09 11:16  
Ich arbeite in einem deutschen Anwaltsbro und habe einen Schuldner, der in die Schweiz verzogen ist. Ich habe mir auf Ihrer Internetseite das Betreibungsbegehren ausgedruckt und ausgefllt.

Wenn ich das Betreibungsbegehren nun an das zustndige Betreibungsamt sende, bekomme ich dann eine Zahlungsaufforderung bezglich des Kostenvorschusses oder muss dieser im Voraus beglichen werden?

Fr eine kurze Rckmeldung wre ich dankbar.
Gru Sabrina Carstens
 
Moderator informieren   Gespeichert  
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
#390
Aw: Betreibungsverfahren aus Deutschland einleiten geschrieben am 2008/06/10 11:01  
Sehr geehrte Frau Carstens

Die meisten Betreibungsmter verschicken in der heutigen Zeit eine Rechnung zusammen mit der Rcksendung des Zahlungsbefehls-Doppels. Streng gesehen sind die Kosten fr den Zahlungsbefehl aber vorschssig durch den Glubiger zu zahlen. Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich Ihnen sich kurz mit dem zustndigen Betreibungsamt telefonisch in Verbindung zu setzen.

MfG
S. Senger
 
Moderator informieren   Gespeichert  
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
Powered by FireBoard